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AGB Stand 2015

Hier finden Sie eine PDF zum Ausdrucken und Abspeichern: AGB

Allgemeines

Alle Lieferungen und Leistungen erfolgen ausschließlich zu unseren allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Die Bedingungen des Bestellers haben für uns keine Gültigkeit, auch wenn diesen durch uns nicht ausdrücklich widersprochen wird oder auch wenn die Bedingungen des Bestellers bestimmen, dass anderslautende Bedingungen für ihn nicht verpflichtend sind oder erst durch ihn gelten sollen.
Mit der Aufgabe der Bestellung gelten unsere Bedingungen als anerkannt und anderslautende Bedingungen gelten als unwirksam.
Unsere Angebote sind unverbindlich und gelten bis 14 Tage nach dem Tag der Offerierung, wenn es nicht anders vermerkt ist.
Lieferverträge und hierzu getroffene Änderungen und Nebenabreden werden erst durch unsere schriftliche Bestätigung gültig. Aus öffentlichen Irrtümern, Hörfehlern bei Bestellungen, etwaigen Abweichungen gegenüber veröffentlichten Werbemitteln, Schreib-, Rechen- und Druckfehlern kann der Besteller keine Ansprüche gegen uns herleiten.
Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Porto und Verpackung werden zum Selbstkostenpreis berechnet.
Für unser Standardprogramm gelten die in unserer Preisliste angegebenen Nettolistenpreise. Für den Fall, dass nach der Abgabe eines Angebotes oder einer Auftragsbestätigung oder nach der Veröffentlichung unserer Preisliste, eine Kostensteigerung auftritt, auf die wir keinen Einfluss haben, behalten wir uns eine Preiskorrektur vor.

2. Lieferbedingungen

Lieferungen erfolgen gewöhnlich sofort ab Lager. Sollten dennoch nicht alle Teile einer Bestellung sofort ab Lager geliefert werden können, sind wir berechtigt, eine Teillieferung vorab durchzuführen. Die Nachlieferung der Ware, die nicht sofort ab Lager geliefert werden kann, erfolgt schnellstmöglich.
Terminsetzungen des Bestellers haben für uns keine rechtliche Bedeutung. Wir sind aber dennoch bemüht, diese Termine einzuhalten. Sollte eine Einhaltung des gegebenen Termins nicht möglich sein, sind wir zur Lieferung berechtigt, auch wenn die Ware nach dem Termin bei dem Besteller eintrifft. Bestellungen, die bei uns eintreffen, oder solche, die erst durch Rückfragen nach fehlenden oder unvollständigen Angaben geklärt werden müssen, bedingen eine Verschiebung des Liefertermins.
Können wir unseren Lieferverpflichtungen nicht vollständig oder gar nicht nachkommen, so hat uns der Besteller durch eingeschriebenen Brief eine Nachfrist zu setzen. Sollten wir diese Nachfrist verschuldet verstreichen lassen, ist der Besteller berechtigt, vom Liefervertrag zurückzutreten.
Der Rücktritt vom Vertrag ist uns durch eingeschriebenen Brief mitzuteilen. Weitergehende Ansprüche, insbesondere solche auf Schadensersatz, sind ausgeschlossen.
Betriebsstörungen, im Betrieb des Auftragnehmers als auch in dem eines Zulieferers, insbesondere Streik, Aussperrung, Krieg sowie alle Fälle höherer Gewalt berechtigen nicht zur Kündigung des Vertragsverhältnisses. Die Grundsätze über den Wegfall der Geschäftsgrundlage bleiben unberührt.

3. Zahlungsbedingungen

Unsere Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug zahlbar.
Lieferungen im Liefergebiet erfolgen ab einem Nettobestellwert von 60 Euro frei Haus. Lieferungen außerhalb des Liefergebietes erfolgen gegen Aufpreis nach Absprache. Wechsel werden nicht als Zahlungsmittel angenommen.
Unsere Außendienstmitarbeiter sind ohne ausdrückliche Inkassovollmacht nicht berechtigt, Zahlungen entgegenzunehmen.
Die Aufrechnung von Gegenforderungen, Abzüge an unseren Rechnungsbeträgen, insbesondere wegen behaupteter Mängel sowie die Geldentmachtung von Zurückbehaltungsrechten sind ausgeschlossen.
Mit dem Tage der Fälligkeit tritt Zahlungsverzug ein, unabhängig davon, ob eine mündliche oder schriftliche Mahnung erfolgt ist. Mit dem Zahlungsverzug sind wir berechtigt, Verzugszinsen von 5% über dem Basiszinssatz nach §1 des Diskontsatzüberleitungsgesetz vom 09.06.1998 für das Jahr zu berechnen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens behalten wir uns vor.
Tritt nach Abschluss des Liefervertrages eine Verschlechterung in der Zahlungsfähigkeit des Bestellers ein, oder auch eine Änderung in der Person des Auftraggebers, sind wir berechtigt, gem.§ 321 BGB Vorauszahlungen für noch zu leistende Lieferungen und Leistungen zu verlangen und, falls diesem Verlangen nicht innerhalb einer Frist von 2 Wochen entsprochen wird, können wir, ohne Setzen einer Nachfrist, vom Vertrag zurücktreten und Schadensersatz wegen Nichterfüllung beanspruchen, insbesondere auf Erstattung bereits entstandener Kosten und entgangenem Gewinn.
Alle gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum.

4. Mietbedingungen

Die Mietübereinkunft wird für die Dauer von mindestens einem Jahr geschlossen, es sei denn, es ist ausdrücklich anders vereinbart. Der Mietzins ist für das laufende Jahr im Voraus an den Vermieter zu zahlen.
In dem Mietpreis sind nicht inbegriffen:

  • a) Die Kosten des Transports außerhalb unseres Liefergebietes.
  • b) Die Kosten durch oder Namens des Vermieters zu haltende Aufsicht auf das gemietete Objekt.

Während der Laufzeit des Mietvertrages verpflichtet sich der Mieter, ausschließlich das von AQUACOOLER gelieferte Wasser zu verwenden. Die AQUACOOLER dürfen ausschließlich mit AQUACOOLER- Wasserflaschen versehen werden

Das Selbstfüllen der Flaschen oder Ersetzen durch nicht von uns gelieferte Flüssigkeiten ist untersagt. Falls der Mieter das gemietete Objekt nicht im einwandfreien Zustand erhalten hat, ist er verpflichtet dem Vermieter dieses unverzüglich anzuzeigen.
Der Mieter ist verpflichtet, das gemietete Objekt in dem Zustand zu erhalten, in dem er es empfangen hat und es gemäß unseren Anweisungen zu gebrauchen.
Der Mieter ist verpflichtet, den ihm mündlich oder schriftlich überlieferten Anweisungen über Wartung und Pflege der Mietobjekte gemäß Bedienungsanleitung nachzukommen.
Der Mieter ist verpflichtet, das gemietete Objekt nach Ablauf der Mietzeit in einwandfreiem Zustand, komplett und mit allem Zubehör an den Vermieter zurückzugeben. Falls der Mieter das gemietete Objekt beschädigt oder ein Defekt durch unsachgemäßen Gebrauch auftritt, ist er verpflichtet, die Reparaturkosten bzw. den Nennwert des Objektes dem Vermieter zu vergüten. Der Mieter hat dafür Sorge zu tragen, dass das Objekt ausreichend durch eine Versicherung gegen Diebstahl, Beschädigung und Zerstörung abgesichert ist.
Ohne Zustimmung des Vermieters ist es dem Mieter untersagt:
- Veränderungen am Gerät vorzunehmen
- Objekte weiterzuvermieten oder zu veräußern
- Den Aufstellort zu verändern
Der Mieter verpflichtet sich, im Falle von ihm betreffenden Zwangsvoll- streckungsmaßnahmen uns umgehend zu benachrichtigen und den Vollstreckenden über das Mietverhältnis in Kenntnis zu setzen.
Reparatur, Pflege und Wartung sind ausschließlich durch unser Fachpersonal oder einer von uns lizenzierten Firma auszuführen. Störungen, die auf unsachgemäße Behandlung des Objektes zurückzuführen sind, werden dem Mieter in Rechnung gestellt.

5. Abtretungen von Forderungen

Forderungen Veräußert der Besteller von uns gelieferte Waren, so tritt uns der Besteller schon jetzt die ihm aus der Veräußerung entstehende Forderung an seinen Abnehmer ab bis die vollständige Tilgung unserer Forderung an den Besteller erreicht ist.
Wir können verlangen, dass der Besteller seine Abnehmer von der Abtretung seiner Forderung an uns informiert und uns die Auskünfte erteilt und entsprechende Unterlagen aushändigt, die notwendig sind, unsere Rechte gegenüber den Abnehmern geltend zu machen.
den Abnehmern des Bestellers die Abtretung der Forderung anzuzeigen. Der Besteller ist zum Inkasso der an uns abgetretenen Forderungen nur solange berechtigt, als er mit seinen sämtlichen Verbindlichkeiten uns gegenüber nicht in Zahlungsverzug kommt, auch wenn diese aus anderen Kaufabschlüssen stammen. Im Falle der Zahlungseinstellung, der Beantragung oder Eröffnung des Vergleichs- oder Konkursverfahrens ist der Besteller nicht mehr zum Inkasso der abtretenden Forderungen berechtigt. Übersteigt der Wert der gegebenen Sicherungen unsere Forderungen einschließlich aller uns entstehenden Kosten, sind wir zur Rückübertragung der überschüssigen Beträge verpflichtet.
Vor einer etwaigen Pfändung oder sonstigen Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gegen noch in unserem Eigentum befindliche Waren oder die uns abgetretenen Forderungen hat der Besteller uns unverzüglich zu benachrichtigen. Die Kosten eines etwaigen Interventionsprozesses hat er in Vorleistung zu erbringen, und wenn der Prozessgegner sie miterstattet, hat er sie endgültig zu tragen.

6. Gewährleistung

Wir gewähren für alle AQUACOOLER eine einjährige Standardgarantie auf alle kühltechnischen Teile. Bei Abschluss eines Servicevertrages innerhalb des ersten Jahres verlängert sich die Garantiezeit um die Laufzeit des Servicevertrages, bis maximal auf eine dreijährige Garantie ab Auslieferungsdatum. Reklamationen können nur innerhalb von acht Tagen nach Lieferung berücksichtigt werden. Bei von uns anerkannten Beanstandungen hat der Besteller uns Gelegenheit zu geben, nach unserer Wahl innerhalb einer angemessenen Frist nachzubessern oder kostenlos Ersatz zu liefern.
Andernfalls sind wir von der Mängelrüge befreit.
Alle weitergehenden Ansprüche, insbesondere solche auf Schadensersatz, sind ausgeschlossen.
Von uns ersetzte Waren werden unser Eigentum und sind uns auf Verlangen zurückzusenden.

7. Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Sitz des Lieferanten.

8. Unwirksamkeiten

Durch etwaige Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

9. Datenschutz

Wir weisen darauf hin, dass die mit dem Vertragsverhältnis anfallenden Daten gespeichert werden.

Mehr dazu finden Sie hier: Datenschutzerklärung